- Sie wissen um die Meldepflicht Ihres Unternehmens an die zuständige Behörde und sind dieser noch nicht nachgekommen ?
- Sie wissen, dass diese Meldepflicht mit dem 25.05.2018, zwingend erforderlich wird, wenn zehn Mitarbeiter inkl. Geschäftsleitung oder mehr in Ihrem Unternehmen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten oder besonders sensitiver Daten oder Verfahren zum Einsatz kommen?
- Ihnen ist klar das als DSB nur bestellt werden kann, der die notwendige Fachkunde besitzt und wer frei von Interessenkonflikten ist ?
- Ihnen fehlt jedoch ein geeigneter (e) Mitarbeiter (in), der (die) diese Stabsstelle im Unternehmen ausfüllen kann?
- Wir können Ihnen helfen und als qualifiziert ausgebildeter Datenschutzbeauftragter bei Ihnen tätig werden.
Dienstleistung als externer Datenschutzbeauftragter
Die Uhr tickt:
EU-DSGVO und das Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz rechtzeitig umsetzen & hohe Bußgelder vermeiden!
- Erstellung von Verfahrensverzeichnissen
- Beratung der Geschäftsleitung in Datenschutzfragen.
- In Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat Betriebsvereinbarungen erstellen, oder wenn es keinen solchen gibt:
- Arbeitsanweisungen erstellen.
- Prüfung, ob die gesetzlichen Vorschriften des Datenschutzes eingehalten werden.
- Überprüfung der vorhandenen IT Sicherheitskonzepte oder ggf. Erstellung derselben.